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Mitteilung/Änderung SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Sollte sich Ihre Bankverbindung für den Lastschrifteinzug ändern, so bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir bei den Lastschriftmandaten die gesetzlichen Avisierungsfristen von bis zu 14 Kalendertagen einhalten müssen und eine kurzfristige Änderung nicht möglich ist.
Mitteilung/Änderung der Bankverbindung
Freistellungsauftrag für Dividendenzahlungen und Info Abgeltungssteuer
Kündigung der Wohnung, laut § 573c, Abs. 1 BGB
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Kündigung der Mitgliedschaft
Gem. Genossenschaftsgesetz § 65 GEnG bzw. § 7 Abs. 2 unserer Satzung findet eine Kündigung der Mitgliedschaft nur zum Ende eines Geschäftsjahres statt und muss mindestens 1 Jahr vorher schriftlich erfolgen. Beispiel: Kündigung geht im Laufe des Jahres 2012, bis spätestens 31.12. zu Kündigung, bzw. Ausscheiden aus der Genossenschaft zum 31.12.2013.
Einverständniserklärung zur Hundehaltung
Gemäß unserer Dauernutzungsverträge ist die Haltung eines Hundes genehmigungspflichtig. Um grundsätzlich eine Genehmigung erteilen zu können, benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Nachbarn (1 Unterschrift je Mietpartei).
Einverständniserklärung zur Bestellung zusätzlicher Bio -/ Restmülltonnen
Die Anmeldung einer zusätzlicher Bio-/ Restmülltonne ist bei der Stadt Sprockhövel gebührenpflichtig. Darum ist es erforderlich, dass wir die schriftliche Einverständniserklärung aller Hausbewohner (1 Unterschrift je Mietpartei / Wohnung) erhalten, um die Bestellung bei der Stadt Sprockhövel vornehmen zu können.